Ausbildungsvertrag

Berufsausbildungsvertrag
zum/zur  Europa – Kosmetiker/in

zwischen dem Ausbildungsbetrieb


Frau
Beate Garding - Schubert
Kosmetikschule – MALLORCA WELLNESS
Plaza  España 19

E-07200 Felanitx / Mallorca

und dem/der Auszubildenden

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Führerschein:  ja/nein

Verantwortliche Ausbilder
Beate Garding – Schubert & Egon Garding
Email:
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wird folgender Vertrag zur Ausbildung als Europa-Kosmetikerin geschlossen.

§ 1.
Die Ausbildungszeit startet am ……... und endet am …………...   mit dem Diplom zum/zur Europa – Kosmetiker/in.
Eine Probezeit entfällt. Die Ausbildung findet im Osten der Insel in Felanitx oder Sa Coma, das Praktikum in Colonia Sant Jordi,Cala Mandia oder in Sa Coma statt.

§ 2.

Die Kosten für die Ausbildung betragen 2.500,00 €. Darin enthalten sind die praktische Ausbildung mit allen Hilfsmitteln, die Unterbringung in Wohnungen oder Häusern der Schule (Doppelzimmer), sowie für die theoretische Ausbildung das Schulungsmaterial.


§ 3.

Die tägliche Ausbildungszeit ist Mo – Fr von 10 bis 18.00 Uhr mit 1 Stunden Mittagspause, im Praktikum von 10 – 19 Uhr mit 2 Stunden Mittagspause. In der Praktikumszeit ist es möglich auch Sa und So zu arbeiten, aber max. 42 Stunden die Woche.


§ 4.

Urlaub ist während der Ausbildung nur im äußersten Notfall zu vereinbaren.

§ 5.

Parallel zur praktischen Ausbildung verpflichtet sich der Ausbilder, dem/der Auszubildenden das Erlernte in Form von aktivem Arbeitseinsatz zu festigen.

§ 6.

Während Ausbildung und Praktikum wohnt der/die Auszubildende in Wohnungen oder Häusern der Firma (Doppelzimmer). Die Kosten trägt der Ausbilder. Der/die Auszubildende behält die Trinkgelder, wenn er/sie in einer der Schule angehörigen Beautyfarmen sein/ihr Praktikum vollzieht.

§ 7.

Parallel zu dieser Ausbildung mit Praktikum erarbeitet sich der/die Auszubildende im theoretischen Bereich das erforderliche Wissen an Hand von Lehrbriefen, die er/sie auch vorzeitig nach Buchung schon teilweise erhält.

§ 8

Die Kursgebühren sind bei Vertragsabschluss in Höhe von 1000,00 Euro fällig. Die Restzahlung in Höhe von 1.500,00 ist 4 Wochen vor Kursbeginn zu zahlen.


Palma, den ……………………………

 

………………………………………..             Auszubildende

 

……………………………...........             Ausbilder

 

Geschäftsbedingungen

1. Der Ausbildende verpflichtet sich dafür zu sorgen, dass dem Auszubildenden die Fertigkeiten und Kenntnisse vermittelt werden, die zum Erreichen des Ausbildungszieles erforderlich sind, und die Berufsausbildung nach den beigefügten Angaben zur sachlichen und zeitlichen Gliederung des Ausbildungsablaufes so durchzuführen, dass das Ausbil-dungsziel in der vorgesehenen Ausbildungszeit erreicht werden kann.
 
2. Der Ausbilder verpflichtet sich selbst auszubilden oder einen persönlich und fachlich geeigneten Ausbilder ausdrücklich damit zu beauftragen.
 
3. Der Ausbilder verpflichtet sich dem Auszubildenden kostenlos die Ausbildungsmittel, insbesondere Werkzeuge, Werkstoffe und Fachliteratur zur Verfügung zu stellen, die für die Ausbildung erforderlich sind.
 
4. Der Ausbilder verpflichtet sich, ausbildungsbezogene Tätigkeiten dem Auszubildenden zur Verrichtung zu übertragen, die dem Ausbildungszweck dienen.
 
5. Der Ausbilder verpflichtet sich dafür zu sorgen, dass der Auszubildende charakterlich gefördert sowie sittlich und körperlich nicht gefährdet wird.
 
6. Der Ausbilder verpflichtet sich, den Auszubildenden zu den jeweiligen Prüfungen freizustellen, sowie diese fachgerecht und ohne Rücksicht auf die Person durchzuführen.

7. Der Auszubildende hat sich zu bemühen, die Fertigkeiten und Kenntnisse zu erwerben, die erforderlich sind, um das Ausbildungsziel zu erreichen. Er verpflichtet sich insbeson-dere:

(Lernpflicht)
die ihm im Rahmen seiner Berufsausbildung übertragenden Verrichtungen und Aufgaben sorgfältig auszuführen;

(Weisungsgebundenheit)
den Weisungen zu folgen, die im Rahmen der Berufsausbildung vom Ausbildenden, vom Ausbilder oder von anderen weisungsberechtigten Personen, soweit sie als weisungs-berechtigt bekannt gemacht worden sind, erteilt werden;

(Betriebliche Ordnung)
die für die Ausbildungsstätte geltende Ordnung zu beachten.

(Sorgfaltspflicht)
Werkzeug, Maschinen und sonstige Einrichtungen pfleglich zu behandeln und sie nur zu den ihm übertragenden Arbeiten zu verwenden.

(Betriebsgeheimnisse und Datengeheimnisse)
über Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse, sowie über die durch das Datengeheimnis geschützten personenbezogenen Daten Stillschweigen zu wahren, und zwar auch nach Beendigung des Berufsausbildungsverhältnisses.

(Benachrichtigung)
bei Fernbleiben von der betrieblichen Ausbildung oder von sonstigen Ausbildungs-veranstaltungen dem Ausbildenden unter Angabe von Gründen unverzüglich Nachricht zu geben und ihm bei Krankheit oder Unfall spätestens am dritten Tag eine ärztliche Bescheinigung zuzuleiten. Der Ausbildende ist berechtigt, die Vorlage der ärztl. Bescheinigung früher zu verlangen.

Zeugnis

Der Ausbildende stellt dem Auszubildenden bei Beendigung des Berufsausbil-dungsverhältnisses ein Zeugnis und ein Diplom aus.

 
 

Schulbilder

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